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Milan Ipfelkofer
1. Vorsitzender

SPD Oberhaid: Neues aus dem Gemeinderat Juli bis September 2025
Rathaus Oberhaid

Aus der Gemeinderatssitzung vom 15.07.2025

  • Rücktritt von Gemeinderat Oliver Dotterweich und Vereidigung der Listennachfolgerin Nadine Fößel

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 15.07.2025 gibt Oliver Dotterweich nach 17 Jahren Tätigkeit sein Amt als Gemeinderatsmitglied für die SPD-Fraktion auf eigenem Wunsch auf und scheidet daher mit sofortiger Wirkung aus dem Gemeinderat aus. Begründet wurde die Niederlegung des Gemeinderatsmandats aus beruflichen Gründen. Einher geht auch die Entbindung von den Aufgaben in den gemeindlichen Ausschüssen.

In einem kurzen Rückblick fasste Erster Bürgermeister Carsten Joneitis die Verdienste zusammen, die Oliver Dotterweich während seiner Amtszeit als Gemeinderat seit 2008 zum Wohle der Gemeinde gleistet hat und dankte ihm persönlich für die stets konstruktive Zusammenarbeit. SPD-Fraktionsvorsitzender Claus Reinhardt schloss sich den Worten des Ersten Bürgermeisters an und würdigte die Leistungen von Oliver Dotterweich während seiner Amtszeit. Er stellte insbesondere heraus, dass seine kritische und unabhängige Stimme innerhalb der Fraktion, gerade im Hinblick auf die in Zukunft sicherlich nicht einfacher werdenden Aufgaben der Kommune, in Zukunft wahrnehmbar fehlen werde.

Nachdem in gleicher Sitzung der Beschluss über das Nachrücken der Listennachfolgerin Nadine Fößel, wohnhaft in Oberhaid/Gemeindeteil Unterhaid erfolgte, konnte die Vereidigung von Frau Fößel als Gemeinderätin vorgenommen werden. Sie übernimmt damit die frei werdenden Aufgaben in den Ausschüssen insbesondere als Mitglied des Bau- und Umweltausschusses.

 

  • Beschlussfassung über die Stellungnahme der Gemeinde Oberhaid zum Windenergie -Vorranggebiet 4209 Staffelbach-Nord

In den Gemeinderatssitzungen am 30.07.2024 und 25.03.2025 hat sich das Gremium eingehend mit dem Thema Windenergie im Allgemeinen und der Ausweisung des Windenergie-Vorranggebiets Nr. 4209, Staffelbach-Nord, beschäftigt. Bis zum 22.07.2025 hat die Gemeinde die Möglichkeit, eine Stellungnahme beim Regionalen Planungsverband Oberfranken-West sowie bei der Regierung von Oberfranken einzureichen, um so aktiv auf die endgültige Festsetzung des Wind-Vorranggebiets (VRG) einzuwirken. Hierzu fand zudem eine Vorbesprechung bei der Regierung von Oberfranken statt, um zu klären, ob und inwieweit die Gemeinde eine realistische Chance hat, das VRG in seiner Größe und Erstreckung zu verändern und es auf die Planungen zur Entwicklung eines kommunalen Windenergieprojekts anzupassen.

Die Gemeinde trug hierzu die folgenden Eckpunkte vor, die berücksichtigt werden sollten:

  1. Es soll eine Überfrachtung des Gebiets vermieden werden. Hierbei sind auch die zukünftigen VRG der Nachbargemeinden Stettfeld und Lauter als Gesamtkulisse "Windenergie" zu beachten. Nur die wirtschaftlich sinnvollsten Standorte im zukünftigen VRG Staffelbach-Nord sollten Berücksichtigung finden. Standorte im Waldgebiet sollten nur gewählt werden, soweit unbedingt notwendig.
  2. Die zukünftige Erweiterung der Baugebietskulissen "Staffelbach-Nord" bis zur Autobahn sind als Abstandsfläche zu beachten. Hierbei sind auch die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände bezüglich der Schall- und Schattenimmissionswerte zu den bestehenden und zukünftigen Baugebieten einzuhalten.
  3. Die WEA-Planungen der Nachbargemeinden Stettfeld und Lauter sind zu beachten und die nötigen WEA-Abstände untereinander so planen, dass Leistungsverluste und Parkturbulenzen in allen VRG untereinander vermieden werden. Die Standorte für VRG 131 Lauter stehen schon fest, auf diese ist im Parklayout besonders zu achten.

zu 1.:

Das aktuelle, vorläufig festgesetzte Windenergie-Vorranggebiet "Staffelbach-Nord" hat eine Größe von rund 240 Hektar, wodurch bis zu 15 Windenergieanlagen unter Einhaltung der geltenden Abstandsregelungen möglich wären. Zusätzlich zu dem Vorranggebiet grenzt nördlich das bereits rechtskräftige Vorranggebiet der Gemeinde Lauter mit vier Windenergiestandorten und westlich das geplante Vorranggebiet der Gemeinde Stettfeld mit weiteren 4 Windenergiestandorten an. Bei einer vollständigen Belegung wäre es demnach denkbar, insgesamt bis zu 23 Windenergieanlagen zu errichten. Zusätzlich befinden sich in unmittelbarer räumlicher Nähe weitere Vorranggebiete. Durch die unveränderte Festsetzung aller dieser Vorranggebiete entstünde so ein Ballungsraum und eine Windenergieanlagendichte, die aus Sicht der Gemeinde Oberhaid ein deutliches Überlastungspotential für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort, für das Landschaftsbild und die Region im Allgemeinen darstellt.

Um eine entsprechende Überlastung zu vermeiden, sollte das VRG "Staffelbach-Nord" auf eine Größe von 50 – 60 % der aktuellen Größenordnung verkleinert werden. Bei dieser Größenordnung könnte das VRG mit 4 bis 5 strategisch gut platzierten Windenergieanlagen so ausgenutzt werden, dass zusätzliche Standorte durch Fremdplaner verhindert, die Belastung der Bevölkerung und die Ballungswirkung der Windenergieanlagen auf ein Minimum reduziert und so die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern deutlich erhöht wird.

Sofern Windenergieanlagen in bewaldeten Gebieten errichtet werden sollen, müssen die vorgesehenen Standorte großflächig (ca. 1 – 2 Hektar) gerodet werden, während bei Standorten in der Freifläche der Eingriff in die Natur und Landschaft deutlich geringer ausfällt. Aus diesem Grund ist es das Ziel der Gemeinde, die Anzahl der Standorte auf Waldgrundstücke so gering wie möglich zu halten. Damit sollte sich die Anzahl der Wald-Standorte auf 1 bis 2 Windenergieanlagen beschränken. 

zu 2.:

Bei der Festsetzung des Windenergie-Vorranggebiets "Staffelbach-Nord" ist das zukünftige Entwicklungspotential des Gemeindeteils Staffelbach, insbesondere in Richtung Norden, zu berücksichtigen. Hierbei sollte eine Entwicklung des Ortes Staffelbach mit Wohn-, Misch- und/oder Gewerbeflächen bis zur Bundesautobahn A70 für die kommenden Jahrzehnte in Betracht gezogen werden. Dies bedingt einen größeren Abstand als derzeit vorläufig festgesetzt. In dem von der Verwaltung und Herrn Lösel ausgearbeiteten Planentwurf ist der Abstand bis zur nächsten Bebauung mit 1.000 m berücksichtigt, um den von den zukünftigen WEA ausgehenden Immissionen in Bezug auf Schattenwurf und Schall unter Einbeziehung der Immissionen durch die Bundesautobahn Rechnung zu tragen. Dazu ist eine Verkürzung des Vorranggebiets in südwestlicher Richtung erforderlich.

zu 3.:

In Gesprächen mit den Bürgermeistern der angrenzenden Gemeinden Stettfeld und Lauter wurde deutlich, dass sich die WEA-Planungen nicht gegenseitig negativ beeinträchtigen sollen. Daher sind die WEA-Abstände so zu planen, dass Leistungsverluste und Parkturbulenzen in allen Vorranggebieten vermieden werden. Zur Berücksichtigung eines Abstands- und Turbulenzfreiraums ist eine Kürzung des nord-westlichen Bereiches des Vorranggebiets erforderlich. Des Weiteren sollen auch die Interessen der Bewohner der Ortschaften Lauter und Appendorf berücksichtigt werden, weshalb auch hier ein größerer Abstand erscheint. Dies hat eine geringfügige Kürzung im nordöstlichen Bereich des VRG zur Folge.

In Zusammenarbeit mit dem fachlichen Berater, Herrn Roland Lösel, hat die Verwaltung eine Grobplanung aufgestellt, die die oben beschriebenen Gesichtspunkte bestmöglich berücksichtigt. In der Gemeinderatssitzung wurde diese Planung dem Gremium vorgestellt und ist Bestandteil der Stellungnahme, die die Gemeinde Oberhaid an den Regionalen Planungsverband Oberfranken-West abgibt. Ebenso stimmte der Gemeinderat dem Inhalt der Stellungnahme zu, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Gemeinde abgegeben werden soll.

Zusammenfassung:

Das Gremium war den Änderungsvorschlägen der Verwaltung größtenteils positiv gegenüber eingestellt. Insbesondere wurde herausgestellt, dass es sehr wichtig sei, dass die Gemeinde Oberhaid die kommunale Planungshoheit in der eigenen Hand behält, da nur so die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger vor Ort möglichst vollumfänglich berücksichtigt werden können. Allerdings wurde auch festgestellt, dass ein erheblicher Teil des verkleinerten Vorranggebiets dennoch auf bewaldeten Flächen liegt und für die Errichtung von Windenergieanlagen der Wald gerodet werden muss. Die Verwaltung und Herr Lösel führten hierzu aus, dass es aufgrund der Topografie und der Abstände zur nächsten Wohnbebauung erforderlich ist, das Vorranggebiet in den nördlichen Gemarkungsbereich zu verschieben. Eine vollständige Vermeidung der Heranziehung von Waldflächen ist daher nicht möglich. Allerdings gewährleisten die von der Verwaltung geplanten Veränderungen maximal 2 Standorte im Wald, die restlichen befinden sich auf Freiflächen.

 

  • Sachstand Auflösung Bahnübergang "Weide"

Die laufenden Arbeiten zur Anbindung der "Unteren Weide" über die neue Umfahrung und Straßenüberführung werden Ende Juli abgeschlossen sein. Die DB AG hat für die durchgeführten Maßnahmen - Bahnsteig, Fußgängerquerung und Umfahrung mit Brückenneubau - insgesamt ca. 30 Mio. Euro investiert.

 

 

Personeller Wechsel innerhalb der SPD-Gemeinderatsfraktion
Verabschiedung SPD-Gemeinderat Oliver Dotterweich 15-07-2025

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 15.07.2025 gibt Oliver Dotterweich nach 17 Jahren Tätigkeit sein Amt als Gemeinderatsmitglied für die SPD-Fraktion auf eigenem Wunsch auf und scheidet daher mit sofortiger Wirkung aus dem Gemeinderat aus. Begründet wurde die Niederlegung des Gemeinderatsmandats aus beruflichen Gründen. Einher geht auch die Entbindung von den Aufgaben in den gemeindlichen Ausschüssen.

In einem kurzen Rückblick fasste Erster Bürgermeister Carsten Joneitis die Verdienste zusammen, die Oliver Dotterweich während seiner Amtszeit als Gemeinderat seit 2008 zum Wohle der Gemeinde gleistet hat und dankte ihm persönlich für die stets konstruktive Zusammenarbeit. Durch sein Wirken leistete Herr Dotterweich trug er seinen Teil dazu bei, dass die gemeindliche Entwicklung in den vergangenen Jahren einen durchweg positiven Verlauf nahm. Abschließend wünschte Carsten Joneitis Herrn Dotterweich für die weitere Zukunft alles erdenklich Gute, beruflich weiterhin viel Erfolg und vor allem viel Gesundheit.

GR Claus Reinhardt schloss sich den Worten des Ersten Bürgermeisters an und würdigte die Leistungen von Oliver Dotterweich während seiner Amtszeit im Namen der SPD-Fraktion im Gemeinderat. Er stellte insbesondere heraus, dass seine kritische und unabhängige Stimme innerhalb der Fraktion, gerade im Hinblick auf die in Zukunft sicherlich nicht einfacher werdenden Aufgaben der Kommune, in Zukunft wahrnehmbar fehlen werde.

Nachdem in gleicher Sitzung der Beschluss über das Nachrücken der Listennachfolgerin Nadine Fößel, wohnhaft in Oberhaid/Gemeindeteil Unterhaid erfolgte, konnte die Vereidigung von Frau Fößel als Gemeinderätin durch den Ersten Bürgermeister Carsten Joneitis vorgenommen werden. Sie übernimmt damit die frei werdenden Aufgaben in den Ausschüssen insbesondere als Mitglied des Bau- und Umweltausschusses.

 

Spielplatz-Sommerfest am 02.08.2025

Herzliche Einladung zum Spielplatz-Sommerfest am 02.08.2025 in Rattelsdorf

Am 02. August laden wir ab 14 Uhr im Rahmen des gemeindlichen Ferienprogramms zu unserem Spielplatz-Sommerfest am schönen Mehrgenerationenplatz in Rattelsdorf ein. Neben einem breiten Angebot für die Kinder ist natürlich auch für das leibliche Wohl bestens gesorgt.

Außerdem freuen wir uns sehr auf das Nachwuchsorchester und den Kinderchor, die mit einem Auftritt für eine musikalische Bereicherung sorgen werden.

SPD-Ortsverein Oberhaid: Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen am 24.07.2025

Herzliche Einladung an alle Mitglieder im SPD-Ortsverein Oberhaid zur Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen: 19:00 Uhr, Brauerei Wagner, Bamberger Str. 2

Tagesordnung:

  1. Eröffnung
  2. Bericht der Vorstandschaft
  3. Bildung Wahl-/Mandatsprüfungskommission
  4. Neuwahl der Vorstandschaft - Vorsitzende/r, Stellvertreter/in, Kassier/in, Schriftführer/in, Revisor/innen, Mitgliederbeauftragter/in
  5. Wahl von Delegierten für die Aufstellungskonferenzen zur Kommunalwahl 2026
  6. Wünsche, Anträge, Verschiedenes

Claus Reinhardt
1. Vorsitzender

Kommunale Wärmeplanung - Konzept und Planungsauftrag
PV-Anlage nahe Unterhaid

In der Gemeinderatssitzung am 24.06.2025 wurde das Thema "Konzeption einer kommunalen Wärmeplanung" beraten und der entsprechende Planungsauftrag an das Institut für Energietechnik (IfE GmbH) aus Amberg vergeben. In der Sitzung erläuterte Prof. Dr.-Ing. Markus Brautsch das Grundsätzliches und Chancen eines Wärmeplans im Detail und beantwortete die Fragen aus dem Gremium.

Die Wärmeversorgung macht in Deutschland mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO2-Ausstoßes. Rund 80 Prozent der Wärmenachfrage wird derzeit durch den Einsatz von fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl gedeckt, die aus dem Ausland bezogen werden. Um die Wärmeversorgung künftig zukunftsfest, verlässlich und vor allem bezahlbar zu gestalten, wurde die politische Vorgabe erlassen, zukünftig nur noch auf erneuerbare Energien und die Nutzung unvermeidbarer Abwärme zu setzen.

Damit diese Umstellung gelingt und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zügig überwunden werden kann, sollen die verantwortlichen Stellen, in Bayern die Kommunen nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn), strategisch planen, welche Gebiete in welcher Weise mit Wärme (z. B. dezentral oder leitungsgebunden) versorgt werden sollen und in welcher Weise erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme bei der Erzeugung und Verteilung genutzt werden können. Das oberste Ziel der Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln.

Die Kommunale Wärmeplanung besteht nach dem WPG aus mehreren Schritten, diese sind:

  1. Bestandsanalyse - aktueller Wärmebedarf und -verbrauch, vorhandene Wärmeerzeuger und Energieinfrastrukturen
  2. Potenzialanalyse - möglichen Quellen für die Wärmeversorgung wie erneuerbare Energien aber auch unvermeidbare Abwärme
  3. Zielszenarien und Umsetzungsstrategie - die Kommune teilt das beplante Gebiet in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete ein und entwickelt konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Wärmeplanung.
  4. Kommunaler Wärmeplan - Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der vorherigen Schritte

Bei der kommunalen Wärmeplanung handelt es sich nicht um die Planung eines kommunalen Wärmenetzes und verpflichtet die Kommune weder ein kommunales Wärmenetz zu planen, noch ein solches zu errichten oder zu betreiben. Ein Wärmeplan im Sinne des WPG ist lediglich ein strategisches Planungsinstrument. Er führt daher nicht zu einer rechtlich verbindlichen Außenwirkung und begründet auch keine einklagbaren Rechte oder Pflichten. Gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG hat jede Gemeinde unter 100.000 Einwohner die kommunale Wärmeplanung bis zum 30.06.2028 abzuschließen. 

Mit der neuen Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung entstehen den Städten und Gemeinden zusätzliche Kosten für die Erstellung der Fachgutachten sowie Verwaltungs- und Personalkosten. Diese werden seitens des Freistaats ausgeglichen. Der Kostenausgleich wurde zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie dem Bayerischen Städtetag und dem Bayerischen Gemeindetag aufgrund eines festen Verfahrens ausgehandelt. Grundlage bildet eine detaillierte Kostenschätzung. Die Gemeinde Oberhaid erhält als Entschädigungszahlung einen Betrag in Höhe von rund 41.200,00 Euro. 

Nach Beschluss des Gemeinderates wird das Institut für Energietechnik (IfE GmbH) aus Amberg mit der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Das vorliegende Angebot in Höhe von 38.550,05 Euro zzgl. Fahrtkosten für 2 Ortstermine, und umfasst alle Planungsschritte für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung einschließlich der Beschaffung von relevanten Daten der Energieversorger sowie einer digitalen Umfrage bei den Hauseigentümern in der Gemeinde Oberhaid. 

Aus Sicht der SPD-Fraktion ist die Erarbeitung eines kommunalen Wärmeplans zu begrüßen. "Bereits im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushalts 2025 haben wir die Bedeutung einer aktuellen Datengrundlage als strategisches Planungskonzept betont." Umso erfreulicher, dass die Kosten durch die Förderung des Freistaates ausgeglichen werden. Wesentlich dabei ist zudem, dass in Folge der "ergebnisoffene Eignungsprüfung aller denkbaren Alternativen zu fossilen Brennstoffen langfristige Lösungsansätze aufgezeigt werden". Dies wird block- oder linienbezogen in thematischen Karten sowie in Form eines "digitalen Zwillings" - alle Daten werden im gemeindeeigenen Geographischen Informationssystem eingepflegt - dargestellt. Unabhängig davon ist dann zu gegebener Zeit über einen etwaigen Leitungsbau und -betrieb, z.B. über Betreibertgenossenschaften oder externer Investoren zu entscheiden. Der Prozess zur Wärmeplanung dauert etwa ein Jahr, so dass die Veröffentlichung Ende 2026 ansteht. Alle fünf Jahre ist eine Fortschreibung vorgesehen.

Claus Reinhardt, Fraktionsvorsitzender

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29.07.2025, 19:00 Uhr - 22:00 Uhr Gemeinderatssitzung am 29.07.2025
Am Dienstagh, 29.07.2025 findet die letzte Sitzung des Gemeinderates vor der Sommerpause statt. Die Tagesordnung u …

02.08.2025, 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Spielplatz-Sommerfest
Herzliche Einladung zum Spielplatz-Sommerfest in Rattelsdorf. Mehrere Spielstation …

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